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VGH Bayern, 24.01.2002 - 22 B 96.1682 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ergeben von Gesichtspunkten für die Festsetzung eines höheren Stundensatzes aus den Bemessungsmerkmalen des § 3 Abs. 1 S. 2 Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz (ZSEG) a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.03.1996 - RN 5 K 94.327
- VGH Bayern, 01.08.2000 - 22 B 96.1682
- VGH Bayern, 24.01.2002 - 22 B 96.1682
Wird zitiert von ...
- LSG Thüringen, 04.04.2005 - L 6 SF 83/05
Höhe der Vergütung für die Erstellung eines Gutachtens ; Notwendigkeit eines …
Erforderlich ist, dass die Tätigkeiten auf die Vorbereitung bzw. Erstattung eines besonderen Gutachtens bezogen sind (vgl. OLG Koblenz vom 14. Januar 1993 - Az.: 5 W 7/93, nach juris;… Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Auflage 2002, § 6 Rdnr. 18) und es sich nicht um Arbeiten handelt, für die pauschal Schreibauslagen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 JVEG gezahlt werden (vgl. BayVGH vom 24. Januar 2002 - Az.: 22 B 96.1682, nach juris).